Allgemeine Vermietungsbedingungen

Der KFZ-Pflegeservice und Autoverleih H. Kellner vermietet hiermit an den umseitig unterzeichnenden Mieter bzw. Fahrer zu den auf der Vorder- und Rückseite dieses Vertrages genannten Bedingungen das umstehend näher bezeichnete Kraftfahrzeug bzw. der Anhänger nachfolgend kurz "Wagen" genannt. Die auf dieser Seite genannten Mietvertragsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages.

1. Der Mieter bzw. Fahrer erkennt an, dass der Wagen Eigentum des KFZ-Pflegeservice und Autoverleih H. Kellner und ohne äußerlich erkennbare Mängel ist. Er verpflichtet sich, den Wagen mit sämtlichen Zubehör am vereinbarten Tage auf Verlangen des KFZ-Pflegeservice und Autoverleih H. Kellner auch früher in demselben Zustand, mit Ausnahme der normalen Abnutzung zurückzugeben. Der Wagen ist vollgetankt zurückzugeben. Bei Nichttankung erfolgt selbige durch den Vermieter. Die Kosten für Fahrzeit und Tankkosten gehen zu Lasten des Mieters.

2. Der Mieter bzw. Fahrer verpflichtet sich, den Wagen schonend und sorgfältig zu behandeln, rücksichtsvoll zu fahren und nicht schuldhaft gegen die Verkehrsgrenze zu verstoßen, insbesondere hat er zu beachten:

Der Wagen darf nicht überladen werden. Er muss stets genügend Öl, Wasser und den vorgeschriebenen Reifendruck haben und ist von Frosteinwirkungen zu schützen. Er ist bei jeder Fahrtunterbrechung verkehrsgerecht abzustellen und abzuschließen. Jeder Eingriff in den km-Zähler (Tachometer) ist untersagt. Bei einem etwaigen Versagen des Tachometers oder Tachographens ist der Vermieter zu informieren, um Festlegungen zur Reparatur festzulegen.

3. Der Wagen darf nicht gefahren werden:

a) von einer Person, die nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins ist oder die unter Einfluss von Alkohol oder Rauschgift steht oder das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, oder die im Mietvertrag nicht genannt ist oder die einen falschen Namen, falsche Adresse oder ein falsches Alter angegeben hat.

b) zu Zwecken der Entgeltlichen Personenbeförderung oder zu gesetzwidrigen Zwecken (z.B. im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen, auch Zoll- oder Devisenvergehen), oder bei Test- und Wettfahrten oder zum Transport anderer Fahrzeuge oder Anhänger.

4. Der Mieter bzw. Fahrer bestätigt, dass er die allgemeinen Bedingungen der Kraftfahrtversicherung kennt. Diese können auf Wunsch eingesehen werden. Er verpflichtet sich, alle hiernach bestehenden Obliegenheiten der Versicherten zu erfüllen und nichts zu tun oder zu veranlassen, was den Versicherungsschutz einschränkt.

5. Mieter oder Fahrer sind verpflichtet, jeden Unfall sofort telefonisch, den KFZ-Pflegeservice und Autoverleih H. Kellner zu berichten. Sie dürfen keine Schadensersatzansprüche ganz oder zum Teil anerkennen. Es ist wichtig, dass die Namen und Anschriften aller Zeugen sichergestellt und zusammen mit den polizeilichen Kennzeichen sämtlicher in den Unfall verwickelter Fahrzeuge in den Unfallbericht aufgenommen werden. Die Polizei ist in jedem Fall hinzuzuziehen.

6. Der Mieter bzw. Fahrer verpflichtet sich, dem KFZ-Pflegeservice und Autoverleih H. Kellner für entstandene Schäden während der Mietzeit am Mietfahrzeug oder für den Verlust des Fahrzeuges, eine Selbstbeteiligung von bis zu 1500,00 € pro Schaden/Verlust an den Vermieter zu zahlen. Der Mieter hat bei der Reservierung oder vor Mietbeginn die Möglichkeit, die Selbstbeteiligung im Schadenfall auf 650,00 € herabzusetzen. Die Preise dafür belaufen sich zwischen 12,00 € bis 20,00 € pro Tag je Fahrzeuggröße. Bei Anhängern beträgt die Selbstbeteiligung pro Schaden, je nach Größe des Anhängers von 400,00 € bis 1.200,00 € wie in der Preisliste und im Mietvertrag festgelegt. Im Falle der Verletzung der in Ziff. 1-5 enthaltenen Bedingungen und der Bedingungen in der Preisliste oder bei einem schuldhaften Verstoß gegen die Verkehrsgesetze ist der Mieter verpflichtet, den Verlust und Schaden in voller Höhe zu ersetzen, es sei denn, er beweist, dass er nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Wird der Wagen nicht vertragsgemäß oder in beschädigtem Zustand zurückgegeben, so verpflichtet sich der Mieter, zusätzlich eine der Miete entsprechende Entschädigung unter Berechnung von mindestens 100 km pro Tag bis zu dem Zeitpunkt, an den KFZ-Pflegeservice und Autoverleih H. Kellner zu zahlen, zu dem der gemietete Wagen oder ein neuer Wagen des KFZ-Pflegeservice und Autoverleih H. Kellner ordnungsgemäß zur Verfügung steht. Der Mieter bzw. Fahrer tritt alle ihm etwa hierausgegen Dritte zustehende Schadensersatzansprüche an den KFZ-Pflegeservice und Autoverleih H. Kellner an. Der KFZ-Pflegeservice und Autoverleih H. Kellner haftet nicht für irgendwelche von der Versicherung nicht gedeckten Schäden, die einem Dritten im Zusammenhang mit dem Betrieb gemieteten Wagens entstehen, sowie Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die während der Mietzeit im Wagen aufbewahrt werden, und für Verspätungs- und Verzugsschäden, einschließlich der Schäden, die durch eine verspätete Übergabe des Wagens durch einen Motorschaden oder aus sonstigen Gründen entstehen. Der Mieter bzw. Fahrer verpflichtet sich, den KFZ-Pflegeservice und Autoverleih H. Kellner von etwaigen Ansprüchen freizustellen.

7. Der Unterzeichner des Mietvertrages haftet neben der Person, Firma oder Organisation, für die er den Mietvertrag abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner.

8. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Mieter und Fahrer nicht Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des KFZ-Pflegeservice und Autoverleih H. Kellner sind.

9. Der Mieter bzw. Fahrer erkennt alle in der LKW- und Hängerpreisliste aufgeführten weiteren Mietbedingungen voll an.

10. Erfüllungsort ist Preuschwitz, Gerichtsstand ist Bautzen.


Download als PDF